AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen uns, der JK Rental GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jasper Knol, Falkenweg 10, 48607 Ochtrup (nachfolgend als „Vermieter“ bezeichnet) und Ihnen als unseren Kunden (nachfolgend als „Mieter“ bezeichnet). Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.
- Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Bedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.
- Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
- Abweichende Bedingungen des Mieters akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
- 2 Leistungsbeschreibung
- Wir vermieten Baustelleneinrichtung und Eventzubehör (nachfolgend auch als „Mietgegenstände“ bezeichnet).
- Die Vermietung der Mietgegenstände erfolgt tageweise. Die genaue Dauer der Miete sowie die Verfügbarkeit der Mietgegenstände werden zwischen dem Vermieter und dem Mieter im Mietvertrag vereinbart.
- Die in der Miete enthaltenen Mietgegenstände werden zwischen dem Vermieter und dem Mieter vereinbart. Diese Mietgegenstände stehen dem Mieter während der Mietdauer zur uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden.
- Spezielles Zubehör und zusätzliches Equipment, das nicht im Standardumfang der Miete enthalten ist, kann gegen eine zusätzliche Gebühr gemietet werden. Eine Liste des verfügbaren Zubehörs sowie die entsprechenden Mietpreise werden dem Mieter vor der Buchung zur Verfügung gestellt und sind Bestandteil des Mietvertrages.
- Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und sie in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen wurden. Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände sind dem Vermieter unverzüglich zu melden und können zu zusätzlichen Kosten für den Mieter führen.
- Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Nutzung der Mietgegenstände zu überwachen und bei Verstößen gegen die vereinbarten Nutzungsbedingungen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Beendigung der Mietvereinbarung ohne Rückerstattung der Mietgebühren.
- Weitere spezifische Bedingungen und Regelungen zur Nutzung der Mietgegenstände können in separaten Vereinbarungen festgelegt werden, die zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossen werden. Diese ergänzenden Vereinbarungen sind Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Mietvertrages.
- 3 Aufbau und Transport der Mietgegenstände
- Der Vermieter übernimmt die Lieferung sowie den Aufbau und Abbau der Mietgegenstände, sofern dies vertraglich vereinbart ist. Die genauen Zeiten und Bedingungen für den Auf- und Abbau werden im Mietvertrag festgelegt. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter oder dessen Beauftragten Zugang zu den Räumlichkeiten zu gewähren, in denen die Mietgegenstände aufgestellt werden sollen.
- Der Vermieter ist für den Transport der Mietgegenstände zum und vom Einsatzort verantwortlich. Die Transportkosten sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht im Mietpreis enthalten. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anlieferung und Abholung der Mietgegenstände ohne Verzögerungen erfolgen kann.
- Der Mieter hat sicherzustellen, dass die Zufahrtswege zum Einsatzort für den Transport der Mietgegenstände geeignet und frei zugänglich sind. Eventuelle Hindernisse oder besondere Anforderungen sind dem Vermieter rechtzeitig mitzuteilen.
- Nach Beendigung der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, die Mietgegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt zur Abholung bereitzustellen. Der Mieter hat darauf zu achten, dass die Mietgegenstände in einem ordnungsgemäßen Zustand zur Abholung bereitstehen.
- Sollte es zu Verzögerungen beim Aufbau, Abbau oder Transport der Mietgegenstände kommen, die vom Mieter zu vertreten sind, trägt der Mieter die dadurch entstehenden Mehrkosten. Dies gilt insbesondere für Wartezeiten und zusätzliche Anfahrten.
- Der Mieter ist verpflichtet, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um den reibungslosen Aufbau, Abbau und Transport der Mietgegenstände zu gewährleisten. Dies umfasst insbesondere das Bereitstellen von Stromanschlüssen, ausreichendem Platz und sonstigen notwendigen Ressourcen.
- Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich etwaige Schäden oder Mängel an den Mietgegenständen zu melden, die während des Transports, des Aufbaus oder des Abbaus festgestellt werden.
- Der Vermieter sorgt dafür, dass die Mietgegenstände während des Transports und der Auf- und Abbauarbeiten ausreichend versichert sind. Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Missachtung der Anweisungen des Vermieters entstehen.
- 4 Vertragsschluss
- Die Präsentation und Bewerbung von Mietgegenständen auf unserer Webseite oder sonstiger Werbung stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags dar.
- Mit dem Absenden einer Buchung geben Sie eine rechtsverbindliche Buchung ab. Sie sind an die Buchung für die Dauer von zwei (2) Wochen nach Abgabe der Buchung gebunden; Ihr gegebenenfalls bestehendes Recht, Ihre Buchung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt.
- Eine Buchung kann über unsere Webseite, per E-Mail oder per Telefon erfolgen.
- Wir werden den Zugang Ihrer abgegebenen Buchung unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Buchung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
- Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Buchung durch eine Annahmeerklärung oder durch Bereitstellung der bestellten Mietgegenstände annehmen.
- Sollte die Miete des von Ihnen gebuchten Mietgegenstände nicht möglich sein, etwa weil der entsprechende Mietgegenstand nicht verfügbar ist, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
- 5 Vertragsbeginn und Laufzeit
- Der Mietvertrag beginnt mit der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien. Der Mietvertrag tritt in Kraft an dem im Vertrag genannten Datum.
- Die Laufzeit des Mietvertrages erstreckt sich über den im Vertrag festgelegten Zeitraum. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters und kann zusätzliche Kosten verursachen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine Verlängerung der Mietzeit.
- Der Mietvertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
- Eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages ist erst nach einer Mietzeit von mindestens vier Wochen möglich. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall zwei Wochen zum Ende der Mietdauer. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und ist an die jeweils andere Vertragspartei zu richten.
- Eine vorzeitige Beendigung des Mietvertrages durch die Vertragsparteien ist nur aus wichtigem Grund möglich.
- Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn der Mieter wesentliche Vertragspflichten verletzt, insbesondere:
- Bei Zahlungsverzug des Mieters trotz schriftlicher Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist.
- Bei unsachgemäßem Gebrauch oder erheblicher Beschädigung der Mietgegenstände durch den Mieter.
- Bei unbefugter Untervermietung oder Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters.
- Bei schwerwiegenden Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Auflagen im Zusammenhang mit der Nutzung der Mietgegenstände.
In diesem Fall bleibt der Anspruch des Vermieters auf den vollen Mietpreis bestehen.
- Der Mieter ist berechtigt, den Mietvertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn der Vermieter wesentliche Vertragspflichten verletzt, insbesondere:
- Bei nicht rechtzeitiger Bereitstellung der Mietgegenstände in einem ordnungsgemäßen und funktionsfähigen Zustand.
- Bei schwerwiegenden Mängeln oder Schäden an den Mietgegenständen, die die Nutzung erheblich beeinträchtigen und nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden.
- Im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist der Mieter verpflichtet, die Mietgegenstände unverzüglich zurückzugeben und haftet für alle durch die Vertragsverletzung entstandenen Schäden und Kosten. Der Vermieter ist berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Der Vermieter ist verpflichtet, alle bereits geleisteten Zahlungen für die restliche Mietdauer zurückzuerstatten, sofern die Kündigung auf einer Pflichtverletzung des Vermieters beruht.
- Änderungen oder Ergänzungen der Vertragslaufzeit bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Vertragsparteien. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam.
- Im Falle einer Verlängerung der Mietzeit gelten die Bestimmungen dieses Mietvertrages weiterhin, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Sollten sich nach Vertragsbeginn Umstände ergeben, die eine Anpassung der Vertragslaufzeit erforderlich machen, sind beide Vertragsparteien verpflichtet, in gutem Glauben Verhandlungen über eine entsprechende Anpassung aufzunehmen. Eine einseitige Änderung der Vertragslaufzeit durch eine der Parteien ist ausgeschlossen.
- 6 Übergabe der Mietgegenstände und Vorbehalt der Vorkassezahlung
- Der Vermieter ist berechtigt, den Mieter die Mietgegenstände in einem zumutbaren Zustand zu übergeben, der der vereinbarten Nutzung entspricht. Teilübergaben sind zulässig, soweit diese für den Mieter zumutbar sind und die Nutzung der Mietgegenstände nicht erheblich beeinträchtigen.
- Die Übergabe der Mietgegenstände erfolgt zum vereinbarten Termin, der im Mietvertrag festgelegt ist. Die Übergabezeit kann sich unter besonderen Umständen, die der Vermieter den Mieter unverzüglich mitteilen wird, angemessen verlängern.
- Der Vermieter behält sich vor, die Mietgegenstände erst nach Erhalt des vollständigen Mietpreises und etwaiger zusätzlicher Kosten zu übergeben (Vorkassevorbehalt). In diesem Fall erfolgt die Übergabe der Mietgegenstände erst nach Erhalt der vollständigen Bezahlung des Mietpreises und etwaiger zusätzlicher Kosten. Eine abweichende Zahlungsweise, insbesondere eine Zahlung auf Rechnung, ist nur nach besonderer vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich. Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese besondere Zahlungsweise im Einzelfall zu genehmigen oder abzulehnen. Die Übergabefrist der Mietgegenstände beginnt erst nach vollständiger Bezahlung des Mietpreises und etwaiger zusätzlicher Kosten, sofern keine abweichende Zahlungsweise vereinbart wurde.
- Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Übergabe unverzüglich zu überprüfen und etwaige Mängel oder Beanstandungen dem Vermieter sofort mitzuteilen. Bei unterlassener Mitteilung gelten die Mietgegenstände als ordnungsgemäß übergeben, sofern es sich nicht um verborgene Mängel handelt, die bei der Übergabe nicht erkennbar waren.
- 7 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Sämtliche Preisangaben sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Der Mieter kann den Mietpreis nur mit den vom Vermieter angebotenen Zahlungsmöglichkeiten bezahlen. Andere Zahlungsmethoden werden nicht akzeptiert.
- Der Mieter ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen des Vermieters aufzurechnen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Auch wenn der Mieter Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Mietvertrag geltend macht, ist er nicht zur Aufrechnung berechtigt.
- Der Mieter darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Mietvertrag herrührt. Ein Zurückbehaltungsrecht aufgrund von Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.
- 8 Rückgabe
- Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietgegenstände nach Ablauf des Vertrages fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände zum vereinbarten Rücksendedatum in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben. Gibt er die Mietgegenstände nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so ist der Vermieter berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete zu verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Die genauen Rückgabebedingungen richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen bei Abschluss des Mietvertrages. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Bei den Mietgegenständen handelt es sich ganz oder teilweise um gebrauchte Sachen. Im Mietvertrag sind daher die bei Versendung vorhandenen Schäden erfasst. Der Mieter hat die Mietgegenstände bei Erhalt sorgfältig auf weitere Schäden zu überprüfen und dem Vermieter diese unverzüglich zu melden.
- Bei Schäden, Verlust und Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Demnach haftet er dann nicht, wenn er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
- 9 Gewährleistung
- Der Vermieter haftet für Sach- oder Rechtsmängel der Mietobjekte nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 536 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt die Dauer des Mietverhältnisses, jedoch höchstens zwei Jahre und beginnt mit der Bereitstellung der Mietgegenstände.
- Etwaige vom Vermieter gegebene Garantien für bestimmte Mietgegenstände oder von den Herstellern eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Abs. 1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Mietgegenständen gegebenenfalls beiliegen.
- 10 Haftung
- Der Vermieter haftet den Mietern gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
- In sonstigen Fällen haftet der Vermieter – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Vermieters vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
- Die Haftung des Vermieters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.
- 11 Pflichten des Mieters
- Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle Mietgegenstände vor Schäden, Verlust oder Verunreinigungen zu schützen und sicherzustellen, dass diese während der gesamten Mietdauer in einem ordnungsgemäßen und funktionsfähigen Zustand bleiben.
- Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände vor Beginn der Mietdauer auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Etwaige Mängel oder Schäden sind dem Vermieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Mieter diese Mitteilung, gelten die Mietgegenstände als mängelfrei und in einwandfreiem Zustand übergeben.
- Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer an den Mietgegenständen entstehen, sofern diese nicht durch normale Abnutzung verursacht wurden. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter alle durch unsachgemäße Nutzung oder Fahrlässigkeit entstandenen Schäden zu ersetzen.
- Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über jegliche Schäden, Verluste oder sonstige Probleme im Zusammenhang mit den Mietgegenständen zu informieren. Im Falle eines Schadens ist der Mieter verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen.
- Der Mieter darf keine Änderungen, Umbauten oder Reparaturen an den Mietgegenständen vornehmen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und schriftlich vom Vermieter genehmigt. Im Falle von genehmigten Änderungen oder Umbauten trägt der Mieter die volle Verantwortung und Haftung für deren fachgerechte Durchführung und die daraus resultierenden Folgen.
- Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände nach Ablauf der Mietdauer in einem ordnungsgemäßen und gereinigten Zustand zurückzugeben. Die Rückgabe erfolgt am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit. Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, zusätzliche Mietkosten in Rechnung zu stellen.
- Der Mieter trägt die Kosten für die ordnungsgemäße Verpackung und den Transport der Mietgegenstände. Der Mieter ist verantwortlich für alle Risiken und Schäden, die während des Transports entstehen.
- Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und aller behördlichen Anordnungen verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sich, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um Unfälle zu vermeiden.
- Der Mieter ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen im Zusammenhang mit der Nutzung der Mietgegenstände einzuhalten. Dies umfasst insbesondere Sicherheitsvorschriften und Umweltschutzauflagen.
- Der Mieter verpflichtet sich, alle notwendigen Versicherungen abzuschließen, die den ordnungsgemäßen Gebrauch und den Schutz der Mietgegenstände sicherstellen. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch den fehlenden oder unzureichenden Versicherungsschutz entstehen.
- Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Zugang zu den Mietgegenständen zu ermöglichen, soweit dies zur Durchführung notwendiger Inspektionen, Wartungsarbeiten oder Reparaturen erforderlich ist. Der Vermieter wird solche Maßnahmen rechtzeitig ankündigen und in Abstimmung mit dem Mieter durchführen.
- Die Verwendung von Materialien, die zu Beschädigungen oder Verunreinigungen der Mietgegenstände führen können, ist untersagt.
- Der Mieter ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Mietvertrag an Dritte zu übertragen. Eine Untervermietung oder sonstige Überlassung der Mietobjekte an Dritte ist ausgeschlossen.
- Alle gemieteten Gegenstände bleiben während der gesamten Mietzeit Eigentum des Vermieters.
- 12 Urheberrechte
- Der Vermieter hat an allen Bildern, Filme und Texten, die auf der Webseite veröffentlicht werden, Urheberrechte.
- Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte, ist ohne die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
- 13 Gesetzliches Widerrufsrecht
- Gegenüber Verbrauchern verweist der Vermieter auf seine Widerrufsbelehrung unter: https://jkrental.org/widerruf.html
- Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.
- 14 Datenschutz
- Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
- Personenbezogene Daten des Mieters werden nur erhoben, wenn der Mieter diese dem Vermieter im Rahmen der Anbahnung oder Durchführung des Mietvertrages freiwillig mitteilt. Der Vermieter verwendet die vom Mieter mitgeteilten Daten ohne gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung des Mietvertrages. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Daten erfolgt nur, wenn der Mieter hierin ausdrücklich eingewilligt hat.
- Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu den Rechten des Mieters, finden sich in der Datenschutzerklärung des Vermieters, die auf der Webseite des Vermieters abrufbar ist: https://jkrental.org/datenschutz.html
- 15 Schlussbestimmungen
- Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Dies gilt auch, wenn der Mieter seinen Sitz im Ausland hat.
- Sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Vermieters. Der Vermieter ist jedoch berechtigt, den Mieter auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Das Gleiche gilt, wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke enthalten.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
- Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Abreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
- Der Mieter ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters auf Dritte zu übertragen.
- Der Vermieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.